AÜG-Änderung tritt später in Kraft. Herbstbelebung auf dem Arbeitsmarkt. Ausgezeichnet: langjährige Zeitkraft-Mitarbeiter geehrt.

Zeitkraft – Newsletter November 2016

Vor wenigen Tagen hat der Bundestag das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschlossen (wir berichteten). Anders als zunächst geplant, sollen die Neuerungen nun doch erst 3 Monate später, zum 1. April 2017, in Kraft treten. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Übergangsfristen bei der Anrechnung von Einsatzzeiten für Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer. 

Unsere Mitarbeiter sind das Herz unseres Unternehmens. Wie sehr wir bei Zeitkraft diesen hohen Anspruch mit Leben füllen zeigt nicht zuletzt die geringe Fluktuationsrate unserer gewerblichen Mitarbeiter. Eine Tatsache und ein Qualitätsmerkmal, welches auch viele unserer Kunden zu schätzen wissen…  (weiterlesen)