Zeitkraft – Newsletter Mai 2017
Kaum ist das überarbeitete AÜ-Gesetz in Kraft, da hat bereits die erste Branche eine Ausnahmeregelung vereinbart. Wie die Hannoverschen Allgemeinen Zeitung berichtet, können Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie künftig bis zu 48 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden – statt 18 Monaten, wie es das seit 1. April in Kraft getretene Gesetz vorsieht. Und apropos AÜ-Gesetz: was es ab 1. April für den Rest von uns zu beachten gibt, haben wir Ihnen in einem übersichtlichen Q&A in dieser Ausgabe der Zeitkraft-news aufbereitet… (weiterlesen)