Zeitkraft – Newsletter Januar 2018
Im April 2017 ist die Novelle des AÜG in Kraft getreten. Mit dem Jahreswechsel werden nun auch erstmals die ersten Equal-Pay-Termine nach dem neuen AÜG erreicht – sofern ein Entleiher die Ausleihe eines Mitarbeiters nicht vor Ablauf dieser 9-Monatsfrist beendet hat.
Viele Unternehmen stehen durch die neue Gesetzeslage somit erstmals vor große Herausforderungen für Ihre Personaldisposition. Ein weiteres Thema: Während Fachkräfte weiter knapp sind und deren Fehlen sich zur Wachstumsbremse auswächst, räumen repräsentative Zahlen der Bundesregierung mit einem verbreiteten Vorurteil auf: Leiharbeitnehmer sind tatsächlich weniger häufig krank als andere Arbeitnehmer… (weiterlesen)