E-Vergabe ab Oktober Pflicht. Die Fakten und wie auch kleinere Unternehmen davon profitieren.

(PresseBox) (Dietzenbach, 01.10.18) Die vollständig elektronische Vergabe ist für Aufträge der öffentlichen Hand ab dem 18. Oktober 2018 verpflichtend vorgeschrieben. Ab diesem Stichtag dürfen sowohl Ausschreibung als auch Vergabe EU-weit ausschließlich nur noch elektronisch ablaufen.

Als Schwellenwerte für die zentralen Beschaffungsstellen gelten dabei 221.000 € bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, bzw. 5.538.000 € bei Bauaufträgen. Ab Januar 2019 gilt die E-Vergabe dann auch im Unterschwellenbereich – also für … (zur Pressemeldung)