(PresseBox) (Dietzenbach, ) Unfallverhütung mit System. Rein rechtlich sind Leiharbeitnehmer oder Werkvertragbeschäftigte den „normalen“ Festangestellten gleichgestellt. In der Praxis zeigen sich jedoch oft gravierende Unterschiede. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Universitäten Trier und Jena. Atypisch Beschäftigte wie z.B. Leiharbeitnehmer sind demnach häufig von Arbeitsschutzroutinen wie z.B. regelmäßigen Unterweisungen ausgeschlossen. (zur Pressemeldung)