Schlagwort-Archiv: AÜ-Gesetz

Temperaturen steigen – Wirtschaft kühlt sich ab + Kapazitätsauslastung in der Wirtschaft sinkt + Brexit: Bundesregierung widerruft AÜ-Erlaubnisse + Fachkräfte-Einwanderungsgesetz: Zeitarbeit muss draussen bleiben + Zeitkraft news! März 2019

Zeitkraft – Newsletter März 2019

Draußen klopft der Frühling bereits mit steigenden Temperaturen an die Tür, die wirtschaftliche Entwicklung dagegen kühlt sich eher ab. Die Anzeichen mehren sich, dass der Zenit wohl fürs Erste einmal überschritten ist.

Die zahlreichen ungelösten weltpolitischen Probleme sorgen auch nicht für Erleichterung.  Dennoch werden nach einer aktuellen Erhebung der Bundesagentur für Arbeit fast 1,5 Millionen Arbeitskräfte in Deutschland gesucht – ein neuer Rekordstand… (weiterlesen)

Der Boom geht weiter: IAB erwartet weitere Rekordstände + Zahl der Erwerbstätigen steigt auf 44,7 Millionen + Anteil Zeitarbeitnehmer steigt auf 2,9% + Tarifabschluß Metall- und Elektroindustrie + Keine Änderungen am AÜG vor 2020 laut Koalitionsvertrag. Zeitkraft news! März 2018

Zeitkraft – Newsletter März 2018Zeitkraft Newsletter März 2018

Gerade erst hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung für das 1. Halbjahr 2017 veröffentlicht. Demnach hat die Zahl der Zeitarbeitnehmer im Berichtszeitraum erstmals die Millionengrenze deutlich überschritten:

1.043.405 Zeitarbeitskräfte hat die BA im Juni 2017 gezählt, der Anteil der Zeitarbeitnehmer unter allen Erwerbstätigen in Deutschland stieg damit auf knapp 2,9%. Und das waren nach Zahlen des statistischen Bundesamtes im letzten Quartal 2017 fast 45 Millionen. Es brummt also in Deutschland, ein Ende ist nicht auszumachen und der aktuelle IAB-Arbeitsmarktbarometer erwartet weitere Rekordmarken bei der Beschäftigungsentwicklung. (weiterlesen)

AÜG-Novelle reloaded: neue Herausforderungen für Entleiher. Zeitarbeitsnehmer seltener krank als andere Beschäftigte + Aufschwung setzt sich fort + Wachstum bremst sich durch Fachkräftemangel selbst. Zeitkraft news! Januar 2018

2018: jetzt kommt Equal Pay. Zeitkraft-news Januar 2018Zeitkraft – Newsletter Januar 2018

Im April 2017 ist die Novelle des AÜG in Kraft getreten. Mit dem Jahreswechsel werden nun auch erstmals die ersten Equal-Pay-Termine nach dem neuen AÜG erreicht – sofern ein Entleiher die Ausleihe eines Mitarbeiters nicht vor Ablauf dieser 9-Monatsfrist beendet hat.

Viele Unternehmen stehen durch die neue Gesetzeslage somit erstmals vor große Herausforderungen für Ihre Personaldisposition. Ein weiteres Thema: Während Fachkräfte weiter knapp sind und deren Fehlen sich zur Wachstumsbremse auswächst, räumen repräsentative Zahlen der Bundesregierung mit einem verbreiteten Vorurteil auf: Leiharbeitnehmer sind tatsächlich weniger häufig krank als andere Arbeitnehmer… (weiterlesen)

AÜG-Ausnahmeregelung bei der IG Metall. Zeitarbeit wächst – Fachkräfte fehlen. Q&A zur AÜG-Reform

fachkraefte-fehlen-auch-in-der-ZeitarbeitZeitkraft – Newsletter Mai 2017

Kaum ist das überarbeitete AÜ-Gesetz in Kraft, da hat bereits die erste Branche eine Ausnahmeregelung vereinbart. Wie die Hannoverschen Allgemeinen Zeitung berichtet, können Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie künftig bis zu 48 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden – statt 18 Monaten, wie es das seit 1. April in Kraft getretene Gesetz vorsieht. Und apropos AÜ-Gesetz: was es ab 1. April für den Rest von uns zu beachten gibt, haben wir Ihnen in einem übersichtlichen Q&A in dieser Ausgabe der Zeitkraft-news aufbereitet… (weiterlesen)

Blick zurück und nach vorne: das bringt das Neue Jahr 2017

Zeitkraft – Newsletter Januar 2017Erfolgreiches Neues Jahr 2017 wünscht Zeitkraft

Das vergangene Jahr 2016 war geprägt von einer durchweg guten Auftragslage im Handwerk. Auch insgesamt zeigte sich der Arbeitsmarkt sehr robust und klarer Sieger mit deutlichen Zuwächsen waren flexible Zeitarbeitsverhältnisse. 

Und was erwartet uns im vor uns liegenden neuen Jahr? Zum 1. April tritt mit leichter Verspätung das   (weiterlesen)

AÜG-Änderung tritt später in Kraft. Herbstbelebung auf dem Arbeitsmarkt. Ausgezeichnet: langjährige Zeitkraft-Mitarbeiter geehrt.

Zeitkraft – Newsletter November 2016

Vor wenigen Tagen hat der Bundestag das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschlossen (wir berichteten). Anders als zunächst geplant, sollen die Neuerungen nun doch erst 3 Monate später, zum 1. April 2017, in Kraft treten. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Übergangsfristen bei der Anrechnung von Einsatzzeiten für Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer. 

Unsere Mitarbeiter sind das Herz unseres Unternehmens. Wie sehr wir bei Zeitkraft diesen hohen Anspruch mit Leben füllen zeigt nicht zuletzt die geringe Fluktuationsrate unserer gewerblichen Mitarbeiter. Eine Tatsache und ein Qualitätsmerkmal, welches auch viele unserer Kunden zu schätzen wissen…  (weiterlesen)

Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer, Unterbrechungsregelung – alle wichtigen Infos zum für 2017 geplanten Gesetzentwurf.

Zeitkraft – Newsletter Juli 2016

aueg-novelle-2017Am 1. Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Bekämpfung und des Missbrauchs bei Zeitarbeit und Werkverträgen beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bundestag im September/Oktober 2016 mit dem Gesetz befassen wird, bevor es im November 2016 dem Bundesrat vorgelegt wird.

Sollte der geplante Zeitplan eingehalten werden, ist das Inkrafttreten der geplanten Änderungen zum Jahresanfang 2017 zu erwarten.  (weiterlesen)

Übersicht der geplanten Neuerungen im AÜG ab voraussichtlich Januar 2017

Geplante Neuerungen im AÜG ab 2017

Am 1. Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Bekämpfung und des Missbrauchs bei Zeitarbeit und Werkverträgen beschlossen. Einige der Änderungen, die nach dem geplantem Inkrafttreten zu Jahresbeginn 2017 zu erwarten sind, zeigt die folgende Grafik. Detailliertere Informationen in unserem Newsletter Zeitkraft news! Juli 2016.

Die neue Unterbrechungsregelung sieht vor, dass Überlassungszeiten unberücksichtigt bleiben, wenn der letzte Einsatz bei demselben Kunden mehr als 3 Monate zurückliegt. Das heißt, bei einer erneuten Überlassung desselben Zeitarbeitnehmers an denselben Kunden beginnt die Bemessung der Einsatzdauer neu – also bei „0.” Sollte der Unterbrechungszeitraum jedoch kürzer (als 3 Monate) sein, führt das dazu, dass die bisherige Einsatzdauer des Zeitarbeitsnehmers bei dem Kunden weiter berücksichtigt, bzw. angerechnet werden muss.

Weitere Infos in unserem aktuellen Newsletter Juli 2016.

Unterbrechungsregelung nach der geplanten Änderung im AÜG ab voraussichtlich Januar 2017

Newsletter November 2014

Arbeitsmarktbericht Oktober, Zeitarbeitskräfte gefragt, Berliner Reg(ul)ierungspläne, Schäubles Konjunkturprogramm. Zeitkraft news! November 2014.

Zeitarbeitskräfte weiter sehr gefragt

personal-gesucht-zeitkraft-news-11-2014-thumb802.700 Zeitarbeitskräfte im August 2014 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres aktuellen Monatsberichts zum Arbeitsmarkt in Deutschland.  Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Zeitarbeitnehmer damit um 26.691 Personen, bzw. +3,4% (weiterlesen)