Zeitkraft – Newsletter September 2018
Am 30. Juli ist die geänderte EU-Entsenderichtlinie (96/71/EG) in Kraft getreten.
Während „innerdeutsch“ grundsätzlich alles beim alten bleibt und wie bisher der Gleichbehandlungs-Grundsatz mit equal pay und equal treatment gilt – wobei Abweichungen auf Grundlage eines Tarifvertrags auch weiterhin möglich bleiben – ergeben sich bei der Entsendung deutscher Zeitarbeitnehmer ins EU-Ausland teilweise deutliche Mehrbelastungen. Sowohl für den Entleiher, wie auch für das entsendende Unternehmen. Detaillierte Informationen hierzu… (weiterlesen)