(PresseBox) (Dietzenbach, 01.10.18) Die vollständig elektronische Vergabe ist für Aufträge der öffentlichen Hand ab dem 18. Oktober 2018 verpflichtend vorgeschrieben. Ab diesem Stichtag dürfen sowohl Ausschreibung als auch Vergabe EU-weit ausschließlich nur noch elektronisch ablaufen.
Als Schwellenwerte für die zentralen Beschaffungsstellen gelten dabei 221.000 € bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, bzw. 5.538.000 € bei Bauaufträgen. Ab Januar 2019 gilt die E-Vergabe dann auch im Unterschwellenbereich – also für … (zur Pressemeldung)